Ein treffender Kommentar zu den Ausführungen des Ministers ist im nächsten Artikel wiedergegeben.

Kommentar: Ein guter Schritt, dass man nun als Fahrgast mit einem Fahrschein von Regen bis Klattau fahren darf! Leider jedoch nicht nach Bad Kötzting!

Es ist also eine Dreiecksgeschichte: In CZ gekaufter Fahrschein gilt überall im Geltungsbereich, ein im Landkreis Cham oder Regen gekaufter nur im jeweiligen Landkreis und in CZ! Länderübergreifend ist eine Kooperation also anscheinend wesentlich einfacher hinzubekommen als Vereinbarungen innerhalb des Freistaates zwischen zwei Regierungsbezirken?